Japan Reisen – Verbote, wichtige Regeln und Gesetze, die man kennen sollte
Japan steht allgemein im Ruf, besonders viele Verbote, Regeln und Tabus zu haben. Bei genauerer Betrachtung, gibt es aber sehr wenige wirklich relevante gesetzliche Vorschriften und Verbote für Touristen. Die Situation ist auch nicht mit Beschränkungen und Verboten wie beispielsweise in den USA vergleichbar. Prinzipiell gibt es aber einige wenige Verbote, die man als Ausländer unbedingt beachten und durchaus ernstnehmen sollte.
Was ist in Japan verboten und an welche gesetzlichen Regeln muss ich mich als Tourist halten? Einige gesetzliche Verbote, die wirklich relevant bei einem Aufenthalt als Ausländer in Japan sind, sind hierzulande recht unbekannt. Auch wenn es relativ wenige Verbote und verpflichtende Regelungen sind, sollten diese vor einer Japanreise unbedingt bedacht werden.
Was ist in Japan verboten?
Touristen dürfen nicht in illegalen Privatunterkünften übernachten
Die Anzahl der Privatunterkünfte in Japan ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Immer mehr Privatpersonen bieten online ein Zimmer, eine Wohnung oder ein ganzes Haus für Touristen an.
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Privatunterkünfte werden auch in Japan immer beliebter
Foto © Guus Baggermans , Unsplash
Wie auch bei uns in Europa gab es in der Vergangenheit aber immer wieder Probleme, sei es die Verknappung des Wohnraums, Hygienestandards oder auch Ärger in der Nachbarschaft.
Aus diesem Grund müssen alle Anbieter von Privatunterkünften entweder als genehmigungspflichtiger Hotelbetrieb oder nach dem Privatbeherbergungsgesetz registriert sein. Touristen dürfen nicht in Privatunterkünften übernachten, die nicht angemeldet sind. Hier können Sie die ordnungsgemäße Registrierung der Privatunterkünfte prüfen.
Lesen Sie hier mehr über die verschiedenen Übernachtungsmöglichkeiten in Japan
Nicht alle verschreibungspflichtigen Medikamente sind in Japan erlaubt
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Einige verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nicht in Japan eingeführt werden. Foto © pina messina , Unsplash
Informieren Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt über die Gesetze zu verschreibungspflichtigen Medikamenten in Japan. Nicht alle bei uns üblichen Medikamente sind in Japan erlaubt, einige dürfen nicht eingeführt werden. Darunter fallen in jedem Fall Medikamente, die die Wirkstoffe Pseudoephedrin oder Codein enthalten.
Wenn bei der Einreise verbotene Medikamente gefunden werden, droht eine Geldstrafe oder gar eine Festnahme wegen "Schmuggels". Füllen Sie auch niemals verschreibungspflichtige Medikamente in eine andere Verpackung um, auch dies ist strengstens verboten. Hier finden Sie weitere Informationen
Rauchen ist nur in ausgewiesenen Raucherbereichen möglich, auch im Freien
Bis vor kurzem war es in Japan noch vollkommen üblich, in Innenbereichen von beispielsweise Restaurants oder Büros, zu rauchen. Damit lag Japan im Nichtraucherschutz international sehr weit hinten. Im Zuge der Olympischen Spiele und der vielen erwarteten internationalen Gäste wurde der Druck anscheinend nun doch zu groß. Seit 2020 gibt es nun ein Nichtraucherschutzgesetz nach international üblichen Regeln.
Rauchen im Innenbereich ist nun für Restaurants, Bars, Büros und in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Es gibt allerdings in vielen Restaurants noch Raucherbereiche, auch bei einigen Bahnlinien sind noch Raucher-Abteile zu finden. Einige Hotels bieten nach wie vor Raucherzimmer an.
Rauchen in der Öffentlichkeit, also im Freien, ist umso schwieriger und nur in ausgewiesenen Raucherbereichen möglich, die manchmal sehr versteckt liegen. Hier sind die Gesetze sehr viel strenger als in Deutschland und es werden regional unterschiedlich hohe Strafen fällig.
Ausländer müssen Ihren Pass immer mitführen
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Foto © Skitterphoto, pixabay
Ausländern ist es in Japan verboten, ohne gültigen Reisepass unterwegs zu sein. Im japanischen Gesetz ist verankert, dass die Polizei Bürger und Ausländer jederzeit auf der Straße anhalten und einen Ausweis verlangen kann. Sollten Sie Ihren Pass nicht vorlegen können, droht sogar eine Festnahme.
Bewahren Sie Ihren Reisepass also immer sicher und geschützt auf, da ein Verlust zu allerlei Problemen führen kann.
Beim Radfahren ist Alkohol strengstens verboten
In Japan gilt ein striktes Alkoholverbot nicht nur für Auto-, sondern auch für Radfahrer. Die wenigsten Japan-Touristen buchen einen Mietwagen, was nicht zuletzt am für uns ungewohnten Linksverkehr liegen dürfte.
Als Alternative zu den überfüllten Bahnen wird für kurze Strecken das Radfahren per Mietfahrrad immer beliebter. Hierbei sollten Sie unbedingt auf die geltenden Vorschriften achten, die Strafen bei Verstößen sind in Japan drastisch.
Betrunkenen Radfahrern droht gar eine Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis und eine Geldstrafe von 1.000.000 Yen (rund 8.000 €). Auch bei anderen Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen: zu zweit auf einem Fahrrad fahren (Ausnahme bei Kindern bis 6 Jahren), während des Fahrens telefonieren oder Musik hören, kaputte Bremsen, Fahren ohne Licht in der Dunkelheit und nebeneinander fahren.
Entdecken Sie Japan mit dem Rad: Routen und Tipps
In den meisten Onsen sind Gäste mit Tattoos unerwünscht
In westlichen Ländern sind Tätowierungen ein absoluter Boom, die Japaner haben allerdings ein eher gespaltenes Verhältnis dazu. Tattoos sind zwar seit über 70 Jahren nicht mehr verboten, in der bürgerlichen Schicht sind sie aber nach wie vor verpönt und werden mit der japanischen Mafia Yakuza assoziiert.
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Tätowierungen werden in Japan immer noch stark mit den Yakuza Clans assoziiert.
Foto © elmimmo, Yakuza at Sanja Matsuri, CC BY 2.0
Aus diesem Grund sind Gäste mit Tattoos in vielen Onsen, Badehäuser (Sento) und Fitnessstudios nicht erwünscht. In letzter Zeit sieht man aber auch im konservativen Japan Tätowierungen etwas lockerer und viele Onsen erlauben auch tätowierten Gästen den Zutritt. Allerdings verlangen einige Einrichtungen, das Tattoo mit einem Pflaster abzudecken.
Touristen sollten sich am besten vorab vom Hotel oder der Unterkunft ein Onsen empfehlen lassen oder sich vorab auf der Website des Onsen erkundigen, die Zugangsbeschränkungen sind dort in der Regel aufgeführt.
Lesen Sie hier mehr zur langen Tradition der Irezumi, der japanischen Tattoos.
Drohnen sind in den meisten großen Städten in Japan verboten
Für viele Japan-Reisende sind nicht nur die perfekten Urlaubsfotos wichtig, auch spektakuläre Drohnenvideos werden immer beliebter. Touristen sollten in Japan allerdings vorher die Regelungen und Verbote beim Drohnenfliegen prüfen, bei Verstößen werden saftige Strafen fällig.
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Verlockend, aber verboten: Drohnen dürfen in Japan nicht in dicht besiedelten Gebieten geflogen werden.
Foto © Ryoji Iwata , Unsplash
So ist es generell verboten oder genehmigungspflichtig, über Menschenansammlungen, dicht besiedelten Gebieten, Flughäfen oder in der Dunkelheit zu fliegen. Einige Städte wie Tokio haben Drohnenflüge generell verboten. Drohnenflüge sind also eigentlich nur über dünn besiedelten Gebiet möglich. Da die meisten touristischen Hotspots in den japanischen Ballungsgebieten liegen, lohnt es sich eigentlich nicht, die Drohne einzupacken.
Was darf man nicht nach Japan einführen und was darf ich aus Japan mitbringen?
Die Ein- und Ausfuhrbestimmungen in Japan unterscheiden sich kaum von denen anderer Staaten. Eine Besonderheit ist in jedem Fall die Einfuhr bestimmter verschreibungspflichtiger Medikamente, die wir im Text oben bereits ausführlich erklärt haben. Ansonsten fallen unter das Einfuhrverbot wie fast überall Waffen, Drogen usw.
Beachten Sie, dass die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Tabak und Parfüm erst für Personen ab 20 Jahren in begrenzten Mengen erlaubt ist.
Auch bei der Ausreise sollte man ein Auge auf nicht aufgebrauchte persönliche Medikamente werfen. Der japanische Zoll prüft sehr genau und stuft im Zweifelsfall die Medikamente zum Eigenverbrauch als Arzneiexport ein.
Welche Souvenirs und Mitbringsel darf ich aus Japan ausführen?
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Vorsicht bei Souvenirs: die berühmten japanischen Schwerter fallen unter das Waffengesetz.
Foto © padrinan, pixabay
Problematisch wird es eigentlich nur bei den beliebten japanischen Schwertern, da diese unter das Waffengesetz fallen und für die Ausfuhr behördlich angemeldet werden müssen. Die zwei für die Ausfuhr erforderlichen Zertifikate (Waffenanmeldung und Registrierung als Kunstobjekt) erledigt in der Regel der Verkäufer, dies dauert allerdings in der Regel einige Tage.
Ähnlich verhält es sich bei Kunstgegenständen, besonders bei Antiquitäten. Hier sollten Sie in jedem Fall den Verkäufer um die Abwicklung aller erforderlichen Formalitäten bitten und alle Papiere auf der Rückreise mitführen.
Skurrile Verbote in Japan
Es gibt einige Verbote in Japan, die Sie zwar nicht betreffen werden, wenn Sie nach Japan reisen. Einige sind aber so skurril, dass wir Ihnen diese nicht vorenthalten möchten.
Autofahrer dürfen Fußgänger nicht mit Regenwasser bespritzen
Das kennen viele von Ihnen, ein Auto fährt rücksichtslos durch eine Pfütze direkt neben einem Fußgänger, ohne das Tempo zu drosseln. Mal abgesehen davon, dass es nicht nur unhöflich ist, ist ein derartiges Verhalten auch sehr ärgerlich für die Fußgänger, die nun mit nassen Sachen im Büro sitzen müssen.
Solch unvorsichtiges Fahren ist in Japan nicht akzeptabel wird mit einer Geldstrafe von bis zu 7.000 Yen (ca. 60 €) belegt, falls der Fahrer jemanden bespritzt. Das Gesetz schreibt auch vor, dass Fahrzeuge Schmutzfänger anbringen oder bei Regen langsamer fahren sollten, damit die Sicherheit von Fußgängern nicht beeinträchtigt wird. Ein Verbot, dem sicherlich auch in Deutschland viele zustimmen würden.
Verheiratete Paare dürfen nicht getrennt leben
Ehepaare sind in Japan tatsächlich gesetzlich dazu verpflichtet, zusammen in einer Wohnung oder einem Haus zu leben. Ausnahmen gibt es nur wenige, wie z. B. arbeitsbedingte oder gesundheitliche Probleme.
Das Gesetz wurde verabschiedet, um sicherzustellen, dass verheiratete Paare gemeinsam die Lebenshaltungskosten tragen, und um hohe Scheidungsraten durch längere Trennungen zu vermeiden.
Die meisten japanischen Paare leben allerdings schon aufgrund der hohen Wohnungsknappheit zusammen, sodass viele Japaner möglicherweise nicht einmal wissen, dass dieses Gesetz existiert.
In Japan darf niemand zum Alkoholtrinken genötigt werden
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Foto © Alex Knight , Unsplash
Dieses Gesetz wurde in Japan aufgrund der berüchtigten Nomikai (Trinkgelage nach Feierabend unter Kollegen) erlassen. Bei den Nomikai ist es aufgrund von Gruppenzwang und straffer Hierarchien für viele Angestellte schwierig, einen Drink vom Kollegen oder gar vom Chef abzulehnen.
Dieses Verhalten wird nun seit zwei Jahren als Machtmissbrauch angesehen, und in die Arbeitsschutzgesetze integriert. Aufgrund dieses Gesetzes ist die Zahl der Trinkgelage in Japan merklich zurückgegangen.
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