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Volljährigkeit Japan: Alter gesenkt - Gründe & Folgen

Am 01. April 2022 trat in Japan die Senkung des Alters für die gesetzliche Volljährigkeit von 20 auf 18 Jahre in Kraft. Damit gleicht man sich in Japan an den am weitesten verbreitenden Standard für das Alter für die Volljährigkeit an. Zuvor galt mit dem 1876 per Deklaration des großen Staatsrats der Meiji Zeit (1868 – 1912) eingeführte Alter von 20 Jahren für das Erlangen der Volljährigkeit.

Die Änderung für das Alters der gesetzlichen Volljährigkeit in Japan folgte einer schon 2016 erlassenen Absenkung des Alters für die Wahlberechtigung von 20 auf 18 Jahre.

 

Ab wann ist man in Japan volljährig?

Mit dem Stichtag 01. April 2022 erlangt man in Japan mit Erreichen des 18. Lebensjahres die Volljährigkeit. Das Alter wurde durch eine Änderung der gesetzlichen Vorgaben von 20 auf 18 Jahre gesenkt. Zuvor wurde im Jahr 2016 schon das Alter der Wahlberechtigung auf 18 Jahre neu festgelegt.

Insgesamt gleicht Japan damit seine Gesetzgebung zur Erlangung der Volljährigkeit an den internationalen Standard an, wenn dieser so explizit auch nicht existiert. Allerdings war Japan zuvor der Einzige der hochindustrialisierten G-7 Staaten, in dem man die Volljährigkeit nicht mit 18 Jahren erreichte. Von den 35 Mitgliedern der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) legen im Übrigen 32 das Alter der Volljährigkeit mit 18 fest.

 

Warum wurde das Alter der Volljährigkeit in Japan geändert?

Die Änderung des Alters zur Erlangung der Volljährigkeit in Japan hat gleich eine Reihe von Gründen. Zuerst einmal gleicht sich Japan in seiner Gesetzgebung in diesem Bereich dem insbesondere unter den hochentwickelten Industrieländern gültigen Standard an.

Daneben wird sich durch die Absenkung des Alters für die Volljährigkeit in Japan aber auch eine stärkere Beteiligung junger Japaner am gesellschaftlichen Leben erhofft. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die immer stärker überalternde japanische Gesellschaft eine leicht nachvollziehbare Strategie.

Zuletzt erhofft man sich durch die Absenkung des Alters für die Erlangung der Volljährigkeit eine Stärkung des Konsums und damit eine Stärkung des Wachstums in Japan, das seit langem stagniert. Verursacht würde dies vor allem durch die Möglichkeit junger Japaner schon ab 18 Kredite und Kreditkarten in Anspruch zu nehmen, frei Verträge abzuschließen und selbstständig eine Wohnung zu mieten.

Selbstverständlich gehen mit diesen „neuen“ Freiheiten bzw. Rechten aber auch Probleme einher, insbesondere da Japaner als weniger eigenständige Konsumenten angesehen werden, als in anderen vergleichbaren Ländern wie z.B. Deutschland oder Großbritannien.

 

Welche neuen Rechte erhalten japanische 18-jährige?

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit geht auch in Japan das Erlangen gewisser Rechte einher. Zu den wichtigsten oder einer weitergehenden Erklärung würdigen Rechten werden im Anschluss an die untenstehende Auflistung weitere Ausführungen gegeben. Die Rechte sind:

  • Wahlberechtigung – das Recht an Wahlen teilzunehmen und seine Stimme abzugeben (besteht schon seit 2016)
  • Vertragsfähigkeit – mit dem Erreichen der Volljährigkeit geht die Erlangung der in der Regel uneingeschränkten Vertragsfähigkeit einher
  • Kreditfähigkeit – die Möglichkeit Kredite aufzunehmen und Kreditkarten zu nutzen
  • das uneingeschränkte Recht zu heiraten – mit dem Erreichen der Volljährigkeit können Personen ohne Zustimmung der Eltern Heiraten.

 

Vertragsfähigkeit

Unter diesem Recht versammeln sich so unterschiedliche Dinge, wie die Möglichkeit, eigenständig einen Mietvertrag oder eine Versicherung abzuschließen – oder auch ein Abonnement. Beides war Japaner*innen vorher erst ab dem 20. Lebensjahr möglich.

 

Kreditfähigkeit

Neben dem Aufnehmen eines regulären Kredites – für den Konsum oder z.B. zum Erwerb einer Immobilie – umfasst dieses Recht auch die Möglichkeit, Kreditkarten zu nutzen, bzw. eine Kreditkarte samt zugehörigem Vertrag mit dem diese ausgebenden Kreditinstitut abzuschließen.

 

Das Recht zu heiraten

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit erhalten junge Japaner und Japanerinnen nun auch das Recht, ohne Zustimmung der Eltern zu heiraten. Dies war zuvor erst mit 20 Jahren möglich. Gleichzeitig wurde mit der Novelle das Alter der Volljährigkeit in Japan aber auch das Mindestalter zum Heiraten für Frauen von 16 auf 18 Jahre angehoben. Bei Männern verblieb das Mindestalter bei den auch vorher schon für diese geltenden 18 Jahren.

 

Folgen des neuen Alters der Volljährigkeit

Die Folgen des auf 18 Jahre gesenkten Alters der Volljährigkeit bestehen – neben der schon 2016 erfolgten Absenkung des Alters für die Wahlberechtigung – vor allem an der früher einsetzenden vollwertigen Teilnahme am wirtschaftlichen Leben für junge Japaner.

Dies hat selbstverständlich nicht nur Vorteile wie mehr Beteiligung, höherer Konsum und damit im besten Fall eine Anhebung des Wirtschaftswachstums, sondern potentiell auch Nachteile. Gerade die Möglichkeit Kredite aufzunehmen, ermöglicht es jungen Japanern durch die Absenkung des Alters zur Erlangung der Volljährigkeit nun natürlich auch eine frühere Überschuldung.

Die Vertragsfähigkeit wiederum kann ebenso negative Auswirkungen durch das abschließen unnötiger oder nachteiliger Verträge haben. Dies trifft in Japan zudem auf eine Gesellschaft, bei der gerade die Jüngeren als nicht besonders autonome Konsumenten angesehen werden.

 

Ab wann ist man in Japan volljährig?

Ab sofort ist es auch für junge Erwachsene in Japan möglich, mit 18 Jahren zu heiraten.
Foto © Kristin Wilson auf Unsplash

 

Welche Rechte erhält man in Japan weiterhin erst ab 20 Jahren?

Mit der Reform der Volljährigkeit in Japan geht jedoch nicht die Erhaltung aller Rechte einher, die man ansonsten mit dem Erreichen des 20. Lebensjahres erhalten hätte. Das Recht Alkohol und Tabak zu kaufen und zu konsumieren verbleibt weiterhin bei dem Mindestalter von 20.

Eine ähnliche Regelung werden viele aus den USA kennen, wo die Volljährigkeit schon seit langem mit 18 erreicht wird, der Konsum von Alkohol aber erst mit dem Erreichen des 21. Lebensjahres legal wird.

In Japan kommt zudem das Recht zur Teilnahme an Wetten und Glücksspielen hinzu, dass der Konsum von Alkohol und Tabak ebenso bei 20 Jahren verbleibt und durch die Reform nicht abgesenkt wurde.

 

Kritik an der Senkung des Alters für die Volljährigkeit

Bei einer Änderung nach 146 Jahren verwundert es kaum, dass die Reform der Volljährigkeit in Japan nicht nur auf Zustimmung stößt.

So stand im Vorfeld der letztendlichen Reform eine jahrelange, teils hitzig geführte Debatte. Neben der Tradition standen dabei vor allem auch Bedenken aufgrund der neuen wirtschaftlichen Freiheiten junger Japaner und Japanerinnen im Vordergrund.

Die genauen Auswirkungen der Reform werden erst in einigen Jahren evaluiert werden können. Dann wird sich zeigen, inwieweit die Änderungen einen positiven Effekt auf die Gesellschaft und das Wirtschaftsleben haben.

Junge Japaner selber sehen sich laut einer Umfrage unter 18-Jährigen im Januar 2022 dabei allerdings nur zu 27% als Erwachsen an. In Großbritannien sind es demgegenüber 85% der 18-Jährigen, die sich „erwachsen“ fühlen.

Dies hat auch viel mit dem bisherigen gesellschaftlichen Umgang mit dieser Altersgruppe in Japan zu tun, die von außen wie in der Selbstwahrnehmung durch die traditionelle Volljährigkeit mit 20 nicht als solche wahrgenommen und behandelt wurden und teils immer noch werden.

 

Seijin no hi: kein neuer "Tag des Erwachsenen"

Der Seijin no Hi (成人の日) oder „Tag der Erwachsenen“ ist in Japan seit 1948 ein nationaler Feiertag, an dem immer am zweiten Montag im Januar die neuen Volljährigen gefeiert werden.

Der Feiertag wird bislang aber weiter für das Erreichen des 20. Lebensjahres ausgerichtet. Der Grund hierfür ist, dass der Termin des Feiertages genau in die Zeit der anstehenden Examen für 18-Jährige in Japan fällt (vergleichbar mit dem Abitur), so dass diese kaum Möglichkeiten hätten, diesen angemessen zu feiern.

 

 

 

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Titelfoto ©  Kristin Wilson auf Unsplash

 

 

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