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Wie das Rentensystem in Japan funktioniert

Japan hat eine der ältesten Bevölkerungen weltweit bei gleichzeitig geringen Geburtenraten. Das macht die Struktur und die Finanzierung des Rentensystems zu einer besonderen Herausforderung. In gewisser Weise zeigt das Beispiel Japan dabei auch, welche Herausforderungen für Deutschland in Zukunft bestehen könnten, um die Rente weiter zu finanzieren, da Deutschland nach Japan die zweitälteste Bevölkerung unter den großen Industriestaaten hat.

Hier erfahren Sie mehr über das japanische Rentensystem und seine Organisation, sowie die sich daraus ergebenden Folgen für Rentner in Japan, die häufig auch weit über das 65. Lebensjahr hinaus einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

 

Hat Japan ein staatliches Rentensystem?

Japan hat ein staatliches Rentensystem, das sich aus 2 Säulen zusammensetzt: der Volksrente und der Arbeitnehmerrente. Zusätzlich können – ähnlich wie bei der Riester Rente hierzulande – auch individuelle Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

Die Nettoersatzrate – der Fachbegriff für das Verhältnis zwischen Nettoeinkommen vor Rentenantritt und der Rentenhöhe – beträgt in Japan nur 36,8% im Gegensatz zu 51,9% in Deutschland und ist eine der niedrigsten unter den Industrieländern.

Auch eine Regelung zu Mindestrenten existiert in Japan nicht. Allerdings wird im Bedarfsfall durch das japanische Sozialhilfesystem ein Minimum an Lebensstandard garantiert.

 

Rentensystem und Rentenalter in Japan

Im Alter steht den Japanern deutlich weniger Rente als beispielsweise in Deutschland zur Verfügung.
Foto © Peter Lopez

 

Rentenalter: Wann geht man in Japan in Rente?

Das reguläre Renteneintrittsalter, ab dem man Volksrente und Arbeitnehmerrente (wenn beides zutrifft) ohne Abschläge in Summe in Anspruch nehmen kann, liegt bei 65 Jahren. Mit Abschlägen auf die Gesamtsumme kann man in Japan demgegenüber frühstens ab dem 60. Lebensjahr in Rente gehen (so genannte Frührentner) bzw. diese erhalten.

Die Rentenhöhe steigt, wenn man auch über das Alter von 66 Jahren regulär erwerbstätig bleibt und die Rente nicht in Anspruch nimmt. Allerdings enden die meisten Arbeitsverträge für Angestellte schon mit einem Alter von 60 Jahren. Die fünf weiteren Jahre bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters werden meist bei derselben Firma mit einem neuen Vertrag bei deutlich geringerem Gehalt (im Durchschnitt etwa 40% des vorherig erzielten Einkommens) überbrückt.

 

Wie hoch ist die Rente in Japan?

Die Rentenhöhe in Japan ist naturgemäß individuell höchst unterschiedlich, da die meisten neben der Volksrente, deren Höhe im Prinzip bei regulärer 40-jähriger Einzahlung für alle gleich ist, zusätzlich die Einkommensabhängige Arbeitnehmerrente erhalten.

Im Durchschnitt lag die Rentenhöhe in Japan im Jahr 2015 bei umgerechnet 1.220 Euro im Monat. Aus dieser relativ niedrigen Rentenhöhe erklärt sich auch zum Teil die im Vergleich zu Deutschland überproportional hohe Erwerbs- bzw. Nebenerwerbstätigkeit unter japanischen Rentnern und Rentnerinnen.

Auch die relative Quote der Altersarmut ist durch die im Vergleich relativ niedrige Rentenhöhe in Japan mit 19,8% bei über 65-Jährigen deutlich höher als im OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) Durchschnitt, der bei 13,5 % liegt (Zahlen basierend auf Quellen bis einschließlich 2020).

 

Struktur des gesetzlichen Rentensystems in Japan

Das japanische Rentensystem ist wie angesprochen zweigliedrig organisiert und besteht aus einer Volksrente sowie einer Arbeitnehmerrente.

Die japanische Volksrente ist dabei an den Wohnsitz gebunden und fungiert in gewisser Weise als eine Art Grundsicherung, in die jeder ab dem Alter von 20 Jahren bis zum Alter von 60 Jahren für bis zu 40 Jahre einzahlt, bzw. diese in Form einer Invaliden-, Hinterbliebenen- oder Arbeitsunfähigkeitsrente auch früher beziehen kann. Für Menschen mit niedrigen Einkommen und Studenten existieren Sonderregelungen zu Höhe der zu tätigenden Einzahlungen.

Demgegenüber ist die Arbeitnehmerrente, die bei den meisten Japanern das zweite Standbein der Altersvorsorge ausmacht (ausgenommen sind Selbstständige, Freiberufler, Bauern etc.). Die Beiträge zur Arbeitnehmerrente und die am Ende aus dieser erzielten Rentenzahlung sind abhängig vom Gehalt und werden anteilig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Eine Einzahlung über das 65. Lebensjahr hinaus ist möglich und lässt die am Ende erhaltene Gesamthöhe der Rente aus Volksrente und Arbeitnehmerrente ansteigen.

Durch den hohen Anteil an Rentnern in der japanischen Gesellschaft bei gleichzeitig niedrigen Geburtenraten leistet der japanische Staat hohe Transferleistungen aus Steuereinnahme in die Sicherung der Renten- und Sozialsysteme, die sich allein aus den Einnahmen nicht decken können.

So wird auch in Japan über eine Anhebung des Rentenalters diskutiert. Allerdings leisten japanische Rentner am Wirtschaftsleben durch Nebenjobs, Beratung und anderes (ungefähr jeder vierte Rentner), schon heute einen höheren Beitrag zur Wirtschaftsleistung. Zudem sind sie als Konsumenten mit speziellen Bedürfnissen teils auch treibende Kraft hinter Innovationen.

 

Vergleich Rentensysteme Japan und Deutschland

In Japan ist es nicht unüblich, auch im Seniorenalter am Arbeitsleben teilzuhaben.
Foto © Steven Su, Unsplash

 

Vergleich der Rentensysteme von Japan und Deutschland

Das japanische Rentensystem unterscheidet sich von dem Rentensystem in Deutschland durch seine 2 Säulen Volksrente und Arbeitnehmerrente. Auch in Deutschland können aber viele Arbeitnehmer neben der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der sich die Rentenzahlung des Staates speisen, zusätzlich Betriebsrenten erhalten. Die müssen dann aber privat von den Unternehmen gezahlt werden.

Der zweite große Unterschied liegt in der deutlich niedrigeren Nettoersatzrate (für Zahlen s.o.) im japanischen Rentensystem, was – neben vielen anderen Gründen – maßgeblich zu der deutlich höheren Erwerbsquote unter japanischen Rentnern beiträgt.

Weitere Unterschiede bestehen im Detail selbstverständlich auch in Beitragshöhen, Sonderfallregelungen und Regulierungen zu Mindestrenten (in Japan nicht vorgesehen).

 

Über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten

In Japan kann problemlos auch über das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 Jahren hinaus regulär weitergearbeitet werden. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass in vielen Unternehmen Arbeitsverträge nur bis zum 60. Lebensjahr regulär gelten. Danach wird bei einer Weiteranstellung meist nur ein deutlich geringeres Gehalt (meist etwa 40%) gezahlt.

Üblicher ist es daher, dass Rentner in Japan ihre Rente mit 65 Jahren in Anspruch nehmen und zusätzlich nebenher einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies kann in Teilzeit oder Vollzeit sein und wird abzüglich der Rentenbeiträge, die in diesem Fall natürlich nicht mehr fällig werden, regulär versteuert.

Erhebungen zufolge geht in etwa jeder 4. Rentner in Japan einer Erwerbstätigkeit nach, um die Rente aufzubessern oder einfach auch um weiter aktiv zu sein. Bei der besonders hohen Lebenserwartung in Japan und dem allgemein hohen Arbeitsethos hat dies nicht selten auch etwas damit zu tun, sich weiter als nützlicher Teil der Gesellschaft sehen zu können.

 

Kann ich als Einwanderer auch Rente in Japan erhalten?

Deutschland hat mit Japan ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, dass es erlaubt, als Einwanderer in Japan Rente zu beziehen. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass man für die entsprechenden Mindestzeiten in das japanische Rentensystem eingezahlt hat. Die Leistungen können auch in Deutschland in Anspruch genommen werden sowie vice versa bestehende deutsche Rentenansprüche in Japan, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

 

 

 

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