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TEPCO muss 2,17 Millionen Euro für den Atomunfall in Fukushima zahlen

Der Oberste Gerichtshof in Tokio hat am 19. Februar 2021 eine Entscheidung der Untergerichte aufgehoben und TEPCO wie auch die japanische Regierung zu einer Zahlung von 2,17 Millionen Euro verurteilt. 43 Personen hatten auf Schadensersatz geklagt, weil sie nach dem Atomunfall vom Kernkraftwerk Fukushima Daiichi 2011 ihre Heimatstädte verlassen mussten. Die Klage richtete sich gegen die Regierung und den Betreiber, die Tokyo Electric Power Company Holdings Inc.

Laut Obersten Gerichtshof müssen der Staat und die Tokyo Electric Power Company Holdings Inc. Verantwortung übernehmen und den Gesamtschaden von 278 Millionen Yen (2,17 Millionen Euro) begleichen. Als ähnlicher Präzedenzfall wurde die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Sendai vom September 2020 herangezogen.

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Es handelt sich um das dritte Urteil, dass gegen TEPCO und die Regierung gefällt wurde. Insgesamt sind 30 ähnliche Anklagen im gesamten Land eingereicht worden. Es ist das zweite Urteil, was besagt, dass Japan und der Betreiber des Kraftwerkes Verantwortung übernehmen müssen. Sie wurden zur Zahlung von Schadensersatz wegen der radioaktiven Kontamination verurteilt.

Die Schuld des japanischen Staates beim Atomunfall

Vorsitzender Richter war Yukio Shiraishi. Aus seiner Sicht war es äußerst unvernünftig, dass die Regierung ihre Regulierungsbefugnisse nicht genutzten hat, um TEPCO zu zwingen, vorbeugende Maßnahmen gegen den Tsunami zu ergreifen. Durch das Verhalten wurde der schlimmste Atomunfall der Welt seit der Katastrophe von Tschernobyl 1986 ausgelöst.

Wenn man zuvor der Regulierungspflicht nachgekommen wäre, hätten die Auswirkungen des Tsunami vom März 2011 verringert werden können. Das Atomkraftwerk hätte nicht alle Energie verloren und es wäre nie zur Kernschmelze gekommen.

Das Gericht entschied auch, dass die Evakuierten für ihre psychische Belastung entschädigt werden sollten. Die Entschädigung wird zusätzlich zu den 100.000 Yen (rund 780 Euro) pro Monat gezahlt, die ihnen als Trost für eine längere Evakuierung zugesprochen wurden.

Das Urteil des Bezirksgerichts Chiba ging voraus

45 Personen waren gezwungen, von der Präfektur Fukushima in die Präfektur Chiba in der Nähe von Tokio zu ziehen. Am Bezirksgericht Chiba reichten Sie eine Klage ein und forderten einen Schadenersatz von 2,8 Milliarden Yen (rund 22 Millionen Euro) von der Regierung und dem Anlagenbetreiber.

2017 hatte das Bezirksgericht TEPCO aufgefordert, 376 Millionen Yen (rund 3 Millionen Euro) an 42 der Evakuierten zu zahlen. Für den Staat sah das Gericht aber keinen Grund für die Haftung. Die Kläger hatten jedoch das Recht auf Berufung gegen die Entscheidung und machten auch davon Gebrauch.

Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Bezirksgericht stand, ob die Regierung und das Versorgungsunternehmen in der Lage waren, den großen Tsunami, der am 11. März 2011 die Küstenanlage traf, vorherzusehen. Die Frage, ob auf der Grundlage der langfristigen Erdbebenbewertung der Regierung zuvor vorbeugende Maßnahmen in 2002 hätten ergriffen werden können, stand ebenfalls im Raum.

Das Chiba-Gericht entschied, dass sowohl der Staat als auch TEPCO den Tsunami hätten vorhersagen können. Aber der Unfall könnte unvermeidlich gewesen sein, selbst wenn vorbeugende Maßnahmen ergriffen worden wären.

Das Bezirksgericht Chiba hatte anders als der Oberster Gerichtshof geurteilt, was die Rolle des Staates angeht. Die Versäumnisse der Regierung Regulierungsbefugnisse auszuüben, sei nicht unangemessen gewesen. Allerdings ist das Urteil jetzt hinfällig.

Trotzdem haben nicht alle Klagen gegen den Verursacher des Atomunfalls so viel Glück. Im Januar 2021 hatte der Oberste Gerichtshof von Tokio gegen die Klage von Personen aus der Präfektur Gunma in Ostjapan entschieden. Sie wurden zwar evakuiert, dafür sei aber nicht die Atomkatastrophe verantwortlich, sondern eher der Tsunami.

Die japanische Regierung möchte bis 2050 die Klimaneutralität in den Fokus nehmen. Dafür soll Strom aus Atomkraftwerken ein wichtiger Bestandteil sein. Somit muss man sich damit abfinden, dass Atomkraftwerke vorerst zum modernen Japan gehören.

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