Heiraten in Japan als Deutscher: Alles was Sie wissen müssen
Sie möchten in Japan heiraten? Sobald Sie einmal die Entscheidung getroffen haben in Japan zu heiraten, kommen viele, viele Fragen auf. Welche Unterlagen sind erforderlich? Wie läuft eine Hochzeit in Japan ab? Wie teuer wird die Hochzeit in der Regel?
Wir geben Ihnen hier einen kompakten Leitfaden zum standesamtlichen Heiraten in Japan an die Hand, einschließlich des gesamten Verfahrens, benötigte Dokumente, rechtliche Aspekte, Kosten einer japanischen Hochzeit und Tipps speziell für Ausländer, die eine Japanerin oder einen Japaner heiraten möchten.
Obwohl man annehmen würde, dass eine Hochzeit in einem asiatischen Land viele Hindernisse aufwirft, sind die Abläufe und Voraussetzungen für ein deutsch-japanische Ehe erstaunlich unkompliziert und in jedem Fall nicht aufwändiger als hierzulande. Einzig die sprachlichen Barrieren sind nicht zu unterschätzen.
Anders als religiöse oder traditionelle Zeremonien, die oft mit beeindruckenden Ritualen verbunden sind, konzentriert sich dieser Beitrag auf die formalen Schritte und rechtlichen Voraussetzungen der standesamtlichen Eheschließung.
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Die standesamtliche Trauzeremonie läuft in Japan nicht viel anders ab als hierzulande.
Foto © James Bold auf Unsplash
Kann man als Deutscher in Japan heiraten?
Ja, als Deutscher können Sie in Japan heiraten. Die Eheschließung ist sowohl zwischen zwei Ausländern als auch zwischen einem Ausländer und einem japanischen Staatsbürger möglich. Japan erkennt ausschließlich standesamtliche Ehen an, und diese werden ohne eine religiöse Zeremonie als rechtlich bindend betrachtet. Nur standesamtliche Ehen sind rechtlich wirksam.
Wird die Hochzeit in Japan in Deutschland anerkannt?
Eine in Japan geschlossene Ehe ist auch in Deutschland gültig, wenn sie nach den japanischen Rechtsvorschriften erfolgt und die Brautleute die Eheschließungsvoraussetzungen nach deutschem Recht erfüllen.
Nach der Hochzeit sollten Sie Ihre Ehe beim zuständigen Standesamt in Deutschland registrieren lassen, um sie ins deutsche Eheregister einzutragen.
Rechtliche Voraussetzungen für die Eheschließung in Japan
Damit Ihre Ehe in Japan anerkannt wird, müssen Sie einige rechtliche Anforderungen erfüllen:
Ehefähigkeitszeugnis
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) ist ein zentraler Bestandteil der Heiratsdokumente. Dieses Dokument bescheinigt, dass Sie nach deutschem Recht heiraten dürfen. Es wird beim Standesamt in Deutschland beantragt und muss ins Japanische übersetzt werden.
Registrierung beim japanischen Rathaus (Kuyakusho)
Die Ehe wird in Japan beim zuständigen Rathaus des Wohnortes registriert. Dazu benötigen Sie:
- Einen ausgefüllten Eheantrag (婚姻届, Kon’in Todoke).
- Ihren gültigen Reisepass.
- Eine übersetzte Kopie Ihrer Geburtsurkunde.
- Falls Sie oder Ihr Partner bereits verheiratet waren: Nachweise über die Auflösung der vorherigen Ehe (z. B. Scheidungsurteil).
Ledigkeitsstatus
Beide Partner müssen ledig sein. Falls einer oder beide bereits verheiratet waren, ist ein Nachweis über die Scheidung (z. B. ein rechtskräftiges Scheidungsurteil) oder die Sterbeurkunde eines verstorbenen Ehepartners vorzulegen. Diese Dokumente müssen ins Japanische übersetzt und beglaubigt werden.
Koseki-Tohon (Familienstammbuch)
Japanische Staatsbürger müssen einen aktuellen Auszug aus ihrem Familienstammbuch (Koseki-Tohon) vorlegen, der ihren Familienstand nachweist. Dieses Dokument wird beim zuständigen Rathaus des Heimatortes beantragt.
Eheantrag (Kon’in Todoke) - Aufgebot
Der Eheantrag muss ordnungsgemäß ausgefüllt und von zwei volljährigen Zeugen unterschrieben werden. Die Zeugen müssen nicht anwesend sein, können aber sowohl Japaner als auch Ausländer sein. Eine Aufgebotsfrist besteht nicht.
Bescheinigung durch die deutsche Botschaft
Achtung! Einige japanische Standesämter verlangen neben dem Ehefähigkeitszeugnis eine zusätzliche Bestätigung von der deutschen Botschaft, die Ihre Identität und Ihren Familienstand bescheinigt. Dies ist erforderlich, wenn spezifische Anforderungen des Standesamts bestehen oder Unklarheiten bei den vorgelegten Dokumenten auftreten. Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen Ihres Standesamts!
- Vereinbaren Sie hierzu Termin bei der deutschen Botschaft in Tokio oder dem Konsulat in Osaka.
- Erforderliche Unterlagen: Reisepass, Ehefähigkeitszeugnis, Meldebescheinigung und ggf. weitere Nachweise.
- Die Botschaft bestätigt Ihre Identität dann vor Ort.
- Diese Ausstellung ist kostenpflichtig.
Weitere Voraussetzungen für eine Eheschließung in Japan
Neben den grundlegenden Dokumenten gibt es weitere Voraussetzungen, die für eine Eheschließung in Japan erfüllt werden müssen. Diese betreffen sowohl rechtliche als auch praktische Aspekte und können je nach Wohnort oder Standesamt variieren.
Alter und Zustimmung
- Mindestalter: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Für Frauen galt bis 2022 ein Mindestalter von 16 Jahren, jedoch wurde das Gesetz angepasst, sodass es jetzt für beide Geschlechter gleich ist.
- Zustimmung der Eltern: Falls einer der Partner unter 20 Jahre alt ist, ist eine schriftliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
Aufenthaltsstatus in Japan
Für die Eheschließung ist kein permanenter Aufenthaltsstatus erforderlich. Sie können auch als Tourist heiraten.
Falls Sie nach der Eheschließung in Japan bleiben möchten, ist ein Wechsel auf ein Spouse Visa notwendig. Dieses erfordert eine gültige Eheschließung und Nachweise über Ihren gemeinsamen Wohnsitz und Ihre Beziehung.
Kein Wohnsitznachweis erforderlich
Anders als in Deutschland ist ein Wohnsitz in Japan nicht zwingend erforderlich, um dort zu heiraten. Sie können die Ehe auch während eines Aufenthalts auf Reisen anmelden.
Fristen und Zeitplanung für eine Hochzeit in Japan
In der Regel gibt es keine Wartezeiten für die Eheschließung, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Planen Sie dennoch genügend Zeit für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung der Dokumente ein.
Sofern alle Unterlagen vorliegen, kann die Trauung direkt am Tag der Anmeldung zur Eheschließung erfolgen.
Ist ein Dolmetscher für die Hochzeit in Japan erforderlich?
in Dolmetscher ist für die rechtliche Eheschließung in Japan nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann jedoch in vielen Fällen hilfreich sein.
Die Anmeldung der Ehe beim Rathaus (Kuyakusho) erfolgt ausschließlich auf Japanisch, einschließlich des Ausfüllens des Eheantrags (婚姻届, Kon’in Todoke) und der Kommunikation mit den Behörden.
Wenn einer der Ehepartner aus Japan stammt, dürfte es keine Probleme geben. Aber es gibt Situationen, in denen ein Dolmetscher sinnvoll ist:
- Dokumente und Formulare: Alle Unterlagen, wie der Eheantrag, müssen auf Japanisch ausgefüllt werden.
- Behördengespräche: Die Mitarbeiter in japanischen Rathäusern sprechen oft nur Japanisch.
- Traditionelle Zeremonien: Traditionelle Hochzeiten in einem Shinto-Schrein finden ausschließlich auf Japanisch statt. Denken Sie auch an Ihre Gäste!
- Japanischsprachige Unterstützung: Ein Freund oder Bekannter, der Japanisch spricht, kann bei der Kommunikation helfen. In großen Städten gibt es Agenturen, die Übersetzungs- und Dolmetscherdienste anbieten.
Muss die Heiratsurkunde in Deutschland legalisiert werden?
Die nach der Hochzeit ausgestellte Heiratsurkunde in Japan entspricht der deutschen Heiratsurkunde, muss aber für die Nutzung in Deutschland mit einer sogenannten Apostille versehen werden.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der Urkunde und ist im Grunde eine Art „Beglaubigung“, die von einer Behörde im Land der Ausstellung – in diesem Fall Japan – vorgenommen wird.
Im Gegensatz zur klassischen Legalisation, bei der Konsularbeamte des Landes, in dem die Urkunde verwendet wird (also Deutschland), beteiligt sind, ist die Apostille einfacher: Es reicht, sie bei der zuständigen japanischen Behörde zu beantragen. Damit sparen Sie sich zusätzliche Behördengänge und die Beteiligung der deutschen Konsulate.
Häufige Fragen zu Hochzeit, Namensrecht und Aufenthaltsstatus in Japan – Einfach erklärt
Kann man durch eine Hochzeit die japanische Staatsangehörigkeit erwerben?
Nein, die Heirat mit einem japanischen Staatsbürger führt nicht automatisch zum Erwerb der japanischen Staatsangehörigkeit. Anders als in einigen anderen Ländern bietet Japan keinen direkten Rechtsanspruch auf die Staatsangehörigkeit durch Eheschließung.
Wenn Sie die japanische Staatsbürgerschaft anstreben, müssen Sie einen Antrag auf Einbürgerung (帰化, Kika) stellen. Dabei gelten strenge Voraussetzungen, wie ein 5-jähriger Wohnsitz in Japan, ein gesichertes Einkommen, grundlegende Japanischkenntnisse und ein Verzicht auf andere Staatsbürgerschaften.
Die Einbürgerung ist ein separater Prozess, der nichts mit der Heirat selbst zu tun hat und Zeit sowie umfangreiche Dokumente erfordert.
Erhält man durch die Eheschließung ein Aufenthaltsrecht in Japan?
Nein, die Hochzeit allein gibt Ihnen in Japan kein automatisches Aufenthaltsrecht. Dafür ist ein gesondertes „Spouse Visa“ notwendig, das beantragt werden muss.
Gilt das deutsche oder das japanische Namensrecht?
Jeder Ehepartner behält aus deutscher Sicht zunächst seinen eigenen Namen, es sei denn, es wird aktiv eine Erklärung zur Namensänderung abgegeben. Ohne eine solche Erklärung bleibt Ihr Name unverändert.
Wenn Sie im Ausland eine Namensregelung vereinbaren, kann diese unter Umständen auch in Deutschland gelten, sofern sie deutschem Recht entspricht.
Was tun, wenn ich keinen Wohnsitz in Deutschland habe?
Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland melden ihre Eheschließung in der Regel beim Standesamt ihres letzten deutschen Wohnortes. Falls Sie nie in Deutschland gemeldet waren, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Deutsche Botschaften in Tokio und Osaka können ebenfalls Beurkundungsanträge entgegennehmen.
Ist eine gleichgeschlechtliche Ehe in Japan möglich?
Derzeit erkennt Japan gleichgeschlechtliche Ehen auf nationaler Ebene nicht rechtlich an. Die Ehe ist in Japan ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, wie es in Artikel 24 der japanischen Verfassung festgelegt ist.
Einige Städte und Regionen bieten aber sogenannte Partnerschaftszertifikate an, die gleichgeschlechtliche Paare in Bereichen wie gemeinsames Wohnen oder Krankenhausbesuche unterstützen. Diese Zertifikate sind jedoch nicht rechtlich bindend und haben keine nationale Gültigkeit.
Die Diskussion über die Gleichstellung der Ehe nimmt aber auch in Japan zu, und die öffentliche Unterstützung wächst, vor allem unter jüngeren Generationen. Bisher gibt es jedoch keine Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene.
Was kostet die standesamtliche Hochzeit in Japan?
Die standesamtliche Eheschließung in Japan ist für ausländische Paare vergleichsweise kostengünstig. Die Registrierung der Ehe beim örtlichen Rathaus (Kuyakusho) ist in der Regel gebührenfrei.
Mögliche Kostenpunkte:
Dokumentenbeschaffung und -übersetzung:
- Ehefähigkeitszeugnis: die Kosten variieren je nach Bundesland zwischen 40 und 80 Euro
- Apostille: In der Regel liegen die Gebühren zwischen 15 und 35 Euro pro Dokument
- Übersetzungen: Die Kosten für vereidigte Übersetzer in Japan liegen pro Seite zwischen 30 und 60 Euro.
Beglaubigungen:
- Zusätzliche Beglaubigungen können erforderlich sein, abhängig von den Anforderungen des japanischen Standesamts.
Reisekosten:
- Sollten Sie für die Eheschließung nach Japan reisen müssen, planen Sie die entsprechenden Reise- und Unterkunftskosten ein.
Hinweis: Die genannten Kosten beziehen sich auf die formale Registrierung der Ehe. Feierlichkeiten oder traditionelle Zeremonien verursachen zusätzliche Ausgaben, die je nach Umfang und Region stark variieren können. Beispielsweise geben Japaner durchschnittlich rund 30.000 Euro für Hochzeitsfeiern aus.
To-Do-Liste für Ihre Hochzeit in Japan:
- Beschaffung aller notwendigen Dokumente, einschließlich des Ehefähigkeitszeugnisses.
- Übersetzung und Beglaubigung Ihrer Unterlagen.
- Einreichung der Unterlagen beim Kuyakusho.
- Anerkennung der Ehe in Deutschland.
- Eventuelle Beantragung eines „Spouse Visas.“
Planen Sie Ihre Hochzeit sorgfältig, um bürokratische Hürden zu minimieren und den schönsten Tag Ihres Lebens in vollen Zügen zu genießen.
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der japanischen Botschaft in Tokio.
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