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5 Jahre Haft: Mutter tötet neugeborenes Kind auf Flughafentoilette in Tokio

Ein junge Mutter hat fünf Jahre Haft als Strafe erhalten, weil sie ihr neugeborenes Baby auf der Toilette eines Tokioter Flughafen getötet hat. Das Gericht verurteilte die Frau Ende letzter Woche für die Tat. Die Leiche des Babys wurde 2019 im einem zentralen Park von Tokio entdeckt. Die Mutter hatte versucht das Kind dort zu begraben.

Was ist über den Ablauf der Geburt und Ermordung bekannt?

Sayuri K. aus Kobe in Westjapan wurde vom Bezirksgericht Tokio der vorgeworfenen Tat für schuldig befunden. Sie hatte die Leiche ihres kleinen Mädchens, das sie auf der Toilette des Tokioter Flughafens Haneda zur Welt gebracht hatte, ermordet. Das Motiv der Tat ist in ihren Lebensumständen zu suchen. Die junge Frau hat sich gerade für diverse Jobs beworben und fürchtete Nachteile.

Bei der Verkündung des Urteils beschrieb der Vorsitzende Richter Toshiro Nohara ihre Handlungen als „egoistisch und kurzsichtig“. Sie habe das Mädchen getötet, um jegliche Auswirkungen auf ihre Arbeitssuche zu vermeiden. Während des ganzen Prozesses hatte die junge Frau ihre Tat gestanden und als Erklärung angegeben:

"Ich geriet in Panik, mein Kopf wurde leer und ich steckte Toilettenpapier in den Mund des Babys."

Der Richter ließ die Art der Darstellung nicht gelten. Die Angeklagte sei nach der Geburt eher ruhig gewesen. Besonders als sie mit der versteckten Leiche in der Tasche in ein Restaurant ging. Es gab für ihn keine Anzeichen von Desorientierung oder Panik.

Dem Urteil zufolge erwürgte die junge Mutter ihr neugeborenes Baby mit den Händen, nachdem sie Toilettenpapier in den Mund des Babys gestopft hatte. Sie begrub die Leiche am 3. November 2019 im Italy Park in Tokios Bezirk Minato.

Staatsanwaltschaft forderte härtere Strafe

Die Staatsanwaltschaft hatte eine siebenjährige Haftstrafe für die 24-jährige Angeklagte beantragt. Begründet wurde es von der Staatsanwaltschaft mit dem Umstand, dass die Frau Studentin bei der Ermordung war. Daher wird auch hier das Motiv bezweifelt, dass das Kind sie bei der Jobsuche behindern hätte können.

Das Team der Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Es wurde argumentiert, die junge Mutter habe familiäre Probleme und hätte sich daher ihren Mitmenschen nicht über ihre Schwangerschaft anvertrauen können.

Der Richter ist den Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht vollends nachgekommen, konnte aber auch keine Bewährungsstrafe aussprechen, wie von der Verteidigung gefordert. Der Prozess hinterlässt viel Fragen, da sich einige Ungereimtheiten zum Tathergang und Motiv ergeben. Die Mutter muss sich auf eine lange Zeit im Gefängnis einstellen und danach wirkt sich die Verurteilung und Gefängniszeit sicherlich schwieriger auf die Jobsuche aus – das wird sich aber erst in 5 Jahren zeigen.  

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