Japan: Musikschullehrer müssen Tantiemen zahlen, Schüler jedoch nicht
In Japan mussten Gerichte klären, ob Musikschulen Urheberrechtsgebühren für die Nutzung der Musikstücke an die Komponisten zahlen müssen. Japans Oberster Gerichtshof für geistiges Eigentum entschied am 18. März 2021, dass für Aufführungen von Schülern im Unterricht an Musikschulen keine Gebühren der japanischen Musikbehörde erhoben werden.
Das erste Urteil vom Februar 2020 wurde demnach aufgehoben. Das Spielen von Lehrern und Schülern galt damals als gebührenpflichtig. In der vorherigen Entscheidung stellte das Bezirksgericht Tokio fest, dass Musikschulen von dem Spielen der Stücke in gewisser Weise profitieren. Zudem sind die Schulen an der Musikauswahl beteiligt. Da Lehrer und Schüler die Hauptdarsteller sind, müssten die Schulen Tantiemen zahlen, auch wenn die Stücke nur im Unterricht gespielt werden. Diese Definition unterwirft sie der Gebührenerhebung durch die japanische Gesellschaft für Rechte von Autoren, Komponisten und Verlegern (JASRAC).
Japans oberster Gerichtshof bewertet Situation neu
Der Oberste Gerichtshof für geistiges Eigentum unter Vorsitz von Richter Masayuki Sugano betrachtet das Spielen Lehrer und Schüler getrennt.
Das Gericht entschied, dass Schüler, die von ihnen gespielte Musik verwenden, um ihre eigenen Fähigkeiten unter Anleitung von Lehrern zu verbessern. Sie sind nicht verpflichtet, über einem bestimmten Niveau zu spielen. In Anbetracht des japanischen Urheberrechtsgesetzes, das die Erhebung von Gebühren für öffentlich gespielte Musik erlaubt, entschied das Oberste Gericht, dass die Aufführungen der Schüler nicht für den öffentlichen Konsum bestimmt sind, da sie lediglich von bestimmten Lehrern gehört werden.
Die Lehrer würden jedoch ebenfalls im Rahmen des Unterrichts Musikstücke darbieten. Sie seien direkt unter der Aufsicht der Musikschulen gestellt. Aus Sicht der Musikschulen sind die Schüler die Öffentlichkeit und die Aufführungen der Lehrer sind für den öffentlichen Konsum bestimmt. Das Gericht entschied daher, dass die Lehrer den Urheberrechtsgebühren unterliegen, die im ersten Prozess festgelegt wurden.
Ursprünge des Prozesses gehen auf 2017 zurück
Im Februar 2017 kündigte JASRAC an, Tantiemen für die Musiknutzung von Musikschulen zu erheben. Eine Gruppe von rund 250 Musikschulbetreibern in ganz Japan hat im Juni 2017 Klage gegen den Gebühreneinzug eingereicht. Die Kläger und ihre Anwälte gaben folgende Erklärung ab:
"Wenn die Entwicklung der Musikkultur berücksichtigt wird, muss die Bedeutung der Bildung durch Musikschulen uneingeschränkt respektiert werden."
Zwar ist die Entscheidung ein Teilerfolg für die Musikschulen, aber die JASRAC gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden. Sie können das Urteil nicht akzeptieren. Aus ihrer Sicht machen die Betreiber der Musikschulen Gewinne mit der Musik. Daher sollten die Urheber der Musik ebenfalls eine angemessene Vergütung erhalten. Die Behörde möchte daher eine angemessene Antwort formulieren und den Weg einer weiteren Berufung gehen. Es bleibt abzuwarten, wie der kuriose Kulturstreit entschieden wird.
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