Schadensersatz nach Lärmbelästigung durch Armee in Japan
Ein japanisches Gericht hat die Regierung angewiesen, Schadenersatz in Höhe von insgesamt 123 Millionen Yen (933.000 Euro) an Einwohner in der Nähe eines Stützpunkts der Armee zu zahlen. Der Stützpunkt der Air Self-Defense Force befindet sich in der Präfektur Miyazaki im Südwesten Japans auf der Insel Kyūshū.
Das Bezirksgericht Miyazaki wies jedoch die Forderung der Kläger zurück, die Nacht- und frühen Morgenflüge auf der Nyutabaru Air Base einzustellen. Der Richter verwies auf die Notwendigkeit, Flugzeuge der Selbstverteidigungsstreitkräfte zu betreiben. Die Bemühungen der Regierung, den Lärm durch Maßnahmen wie Schallisolierung für nahe gelegener Häuser zu lindern, wurden ebenfalls gewürdigt.
Zum Urteil wegen Lärmbelästigung des japanischen Gerichts
Das Gericht verurteilte die Regierung zur Zahlung von Schadensersatz an 172 der 178 Kläger. Sie konnten nachweisen, dass sie laut einem international anerkannten Index für Fluglärm einen Lärmpegel von 75 oder mehr haben. Der Index für Fluglärm wurde des Öfteren bereits in Japan vor Gericht verwendet und ist anerkannt. Das Gericht schloss die verbleibenden sechs Kläger aus, da sie einen Lärmpegel von unter 75 auf dem Index gehabt haben.
Zur Messung der Lärmbelästigung wurde der Index “Eighted Equivalent Continuous Perceived Noise Level” herangezogen, der von der „International Civil Aviation Organization“ (ICAO) stammt. Aus umfassenden Messungen des Schallpegels bei Start und Landung, der Flugfrequenz, der Flugzeit und dem maximalen Schallpegel wird ein Index erstellt. Flüge in der Nacht werden dort schwerwiegender gewichtet, als Flüge zu Tagzeiten, was die Lärmbelästigung angeht.
Die Höhe der Entschädigung reichte von 4.000 Yen bis 20.000 Yen (30 bis 150 Euro) pro Monat, abhängig vom Geräuschpegel im Index. Die Kläger hatten eine monatliche Zahlung von jeweils 35.000 Yen (265 Euro) und die Übernahme ihrer Anwaltskosten gefordert, da viele Bewohner an Taubheit, Tinnitus und Schlafstörungen litten.
Zur Begründung des Lärmurteils gegen die Selbstverteidigungsstreitkräfte
Der vorsitzende Richter war Yasuto Odajima. Er meinte, dass der Lärm den Bewohnern den Schlaf entzogen und Aktivitäten wie das Sprechen beeinträchtigt habe. Das Gericht wies jedoch die Behauptung zurück, dass der Lärm gesundheitliche Probleme wie Taubheit und Bluthochdruck verursacht habe, und verwies auf fehlende wissenschaftliche Gründe.
Der Richter lehnte auch die Forderung der Regierung ab, mögliche künftige Gesundheitsschäden durch fortgesetzte Flüge auf dem Luftwaffenstützpunkt in Shintomi zu kompensieren. Es sei zu schwierig, den Lärmpegel im Voraus zu bestimmen.
Die Regierung argumentierte, dass der Fluglärm durch die Schallisolierung der Häuser gemildert wurde. Solche Maßnahmen sollten bei der Festlegung der Höhe der Entschädigung und der Anzahl der Empfänger vom Schadensersatz ebenfalls berücksichtigt werden.
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