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Japanische Ehefrau hat eine Affäre – Geliebte muss Strafe zahlen

Eine japanische Frau muss Schadensersatz an einen verheirateten Mann zahlen – sie hatte mit der Ehefrau des Mannes eine Affäre. Der Ehemann hat vor Gericht Schadensersatz geltend gemacht, da die Frau seine Ehe zerstört habe. Am 16. Februar 2021 wurde ein sehr seltenes Gerichtsurteil zum Thema Ehebruch durch eine gleichgeschlechtliche Affäre gesprochen.

Ehemann bekommt Geld für Affäre

Das Bezirksgericht in Tokio hatte angeordnet, dass eine anonyme Frau dem 39-jährigen Ehemann wegen einer Affäre mit der 35-jährigen Ehefrau Schadensersatz zahlen muss. Das Gericht verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 1.010 US-Dollar.

Der verärgerte Ehemann reichte zunächst eine Klage gegen die Liebhaberin seiner Frau ein, weil sie seine Frau angeblich in eine Betrügerin verwandelt hatte, nachdem sich die Frauen online getroffen hatten. Zur Verteidigung behauptete sie, dass die Affäre rechtlich nicht als Untreue angesehen werden sollte, da sie die Ehe des Paares nicht ruinierte.

Das Gericht entschied jedoch, dass jede Handlung, die den Frieden in einer Ehe „untergräbt“ - einschließlich außerehelichen Geschlechtsverkehrs mit Frauen - als Untreue gilt. Daher muss sie dem Ehemann Schadensersatz zahlen.

Die Sicht auf gleichgeschlechtliche Paare wandelt sich

In Japan hatten LGBTQ-Paare lange Zeit keine rechtlichen Grundlagen, um anerkannt zu werden. Der Supreme Court hatte jedoch Ende März 2021 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare die gleichen Rechte wie Heteropaare haben.

2009 hatten zwei Japanerin eine Beziehung begonnen. 2014 haben sie offiziell in New York geheiratet. Sie suchten dann in Japan nach einem Samenspender, da sie eine Familie gründen wollten. Eine Transfrau meldete sich, sie begann jedoch mit der Ehefrau eine Affäre.

In der Folge hat die Ehepartnerin die Liebhaberin verklagt. Der Grund war die Zerstörung der Beziehung durch Untreue. Sie verlangte 23.818 Euro Schadensersatz. Das zuständige Bezirksgericht von Utsunomiya in der Präfektur Tochigi (nördlich von Tokio) hatte entschieden, dass die Strafe gezahlt werden müsse. Es sei Diskriminierung der sexuellen Orientierung, wenn sie nicht den rechtlichen Schutz von Ehepaaren der japanischen Gesetzgebung genießen würden. Es sei immerhin eine eheähnliche Verbindung gewesen.

Die Angeklagte ging daraufhin in Berufung. Der oberste Gerichtshof von Japan, der Tokyo High Court, hat das Urteil des Bezirksgerichts bestätigt, allerdings belief sich die Strafe lediglich auf 8.451 Euro. Bereits 1958 gab es ein solches Urteil zum Schutz von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, es wurde danach aber nicht mehr aufgegriffen.

Ablehnung von gleichgeschlechtlichen Ehen in Japan ist verfassungwidrig

Seit 17. März 2021 gibt es ein Urteil vom Bezirksgericht im nordjapanischen Sapporo in der Präfektur Hokkaidō, dass die Weigerung des Staates, gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich anzuerkennen, verfassungswidrig ist. In Japan sind Homoehen bisher verboten. 2019 hatte Taiwan als erstes asiatische Land gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt. In Deutschland war es am 1. Oktober 2017 der Fall.

In der Vergangenheit wurde gleichgeschlechtliche Ehebrüche nicht verfolgt

In den vergangenen Jahren wurden Angelegenheiten zwischen gleichgeschlechtlichen Liebhabern nach dem japanischen Gesetz nicht als Untreue angesehen. Das Oberste Gericht von Tokio ordnete jedoch im März 2020 an, dass eine Frau ihrem gleichgeschlechtlichen Partner eine Entschädigung für die Zerstörung ihrer Ehe durch Betrug zahlen sollte, was einen neuen Präzedenzfall darstellte. Das klassische Ehebild in Japan wandelt sich demnach ebenfalls.

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