Schadensersatz für Asylbewerber aus Sri Lanka
Der Oberste Gerichtshof in Tokio hat am Mittwoch zugunsten von zwei Menschen aus Sri Lanka entschieden. Sie haben von der japanischen Einwanderungsbehörden 10 Millionen Yen (77.800 Euro) Schadensersatz gefordert hatten, weil sie ihr Recht auf einen Prozess wegen ihres Flüchtlingsstatus verletzt sahen.
Das Gericht ordnete an, dass der Staat jeweils 300.000 Yen (2.300 Euro) an die Männer zahlt. Das Urteil der Vorinstanz wurde zurückgewiesen, da diese die Schadensersatzklage der Kläger zurückwies.
Begründung des neuen Urteils
Der Vorsitzende Richter, Yutaka Hirata, drückte sich in der Urteilsverkündung am obersten Gerichtshof relativ klar aus:
"Den beiden Männern wurde die Möglichkeit genommen, vor Gericht gestellt zu werden, um zu prüfen, ob sie als Flüchtlinge qualifiziert sind."
Das Gericht bestätigte die Behauptung der Kläger, dass das Tokyo Regional Immigration Services Bureau ihr in der Verfassung garantiertes Recht auf ein Gerichtsverfahren verletzt habe. Die japanische Einwanderungsbehörde sagte in einem Kommentar, dass sie das Urteil prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen werde.
Zum Hintergrund des Rechtsstreits
Dem Urteil zufolge beantragten die Kläger zwischen 2011 und 2012 Asyl, wurden aber abgewiesen. Sie haben gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Sie wurden trotzdem am 18. Dezember 2014 zusammen mit anderen Personen aus Sri Lanka in einem gecharterten Flugzeug abgeschoben. Es war genau einen Tag nachdem ihnen die Einwanderungsbehörden mitgeteilt hatten, dass ihre Berufung abgelehnt wurde.
Das Gericht entschied, dass die Ausländerbehörde die Kläger absichtlich erst in letzter Minute über die Zurückweisung ihrer Berufung informierte. Es sollte sichergestellt werden, dass die beiden in einer Gruppe auf dem vorgesehenen Flug abgeschoben würden. Der Anwalt der Kläger bestand darauf, dass die beiden Kläger schon damals ihren Fall vor Gericht bringen wollten. Durch die gewaltsame Abschiebung war das aber nicht mehr möglich. Gegenüber den japanischen Medien hob er die Bedeutung der Entscheidung hervor.
"Es ist eine sehr bedeutsame Entscheidung, die dem Vorgehen der Einwanderungsbehörden einen harten Schlag versetzt.“
Im Januar 2021 hatte bereits ein anderer Mann aus Südasien gegen die Einwanderungsbehörde von Japan geklagt. Er wurde mit derselben Maschine abgeschoben. Das Oberste Gericht von Nagoya in Zentraljapan ordnete an, dass der japanische Staat 440.000 Yen (3.110 Euro) an den Mann zahlen muss. Die Verteidigung wies darauf hin, dass die Behandlung nicht gegen die Verfassung verstoße.
Japan hat eines der striktesten Einwanderungsgesetze auf der Welt. Asylsuchende müssen teilweise nachweisen, dass sie selbst direkt bedroht werden, um Asyl zu erhalten. Für die meisten Menschen ist das nicht möglich, daher kommt es zu vielen Abschiebungen in Japan. Im Mai wurde dabei die Verschärfung des Asylrechts beschlossen, dadurch sind jetzt Abschiebungen nach der zweiten Ablehnung des Asylantrages möglich. In Japan haben nicht einmal 1% der Asylsuchenden in den letzten 10 Jahren eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Im Jahr 2020 waren es beispielsweise nur 47 Menschen.
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